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AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
GIFAS-ELECTRIC GmbH, CH-9424 Rheineck, gültig ab 01. Mai 2014
Geltend für die Schweiz (CH) und Fürstentum Liechtenstein (LI)
1. Allgemein
1.1 Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Lieferbedingungen. Mündliche Zusicherungen, Einschränkungen und Ergänzungen bedürfen stets der schriftlichen Form. Sämtliche Aufträge ab CHF 10‘000.- werden schriftlich bestätigt. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind unwirksam, auch wenn wir dem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Preise basieren auf der Berechnung in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Eine Änderung derselben behalten wir uns jederzeit vor.
2.2 Kundenspezifische Lichtplanungen und –Berechnungen, die auf Verlangen des Interessenten erstellt werden, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.
2.3 Einkaufsbedingungen und Submissionsbestimmungen des Bestellers, oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die GIFAS-ELECTRIC GmbH nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind in der Regel innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung wird eine Mahngebühr sowie die üblichen Bankzinsen und Spesen berechnet. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Neukunden die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorausfaktura vorzunehmen. Zah-lungserfahrungen können dem Schweizerischen Verband Creditreform zur Verfügung gestellt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
5. Verpackung
5.1 Bei einem Netto-Bestellwert ab CHF 1‘000.- werden in der Regel keine Verpackungskosten verrechnet; ausgenommen sind Spezialverpackungen oder Lieferungen ausserhalb der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein.
5.2 Leihkabeltrommeln werden belastet und bei Retournierung gutgeschrieben. Die Kosten für den Rücktransport ist Sache des Kunden.
5.3 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.
6. Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne besondere Vereinbarungen wird immer die günstigste Versandart gewählt. Ab einem Bestellwert von CHF 1‘000.- erfolgt franko Lieferung für die Schweiz (Online Shop generell franko Lieferung für die Schweiz).
7. Bestellausführung
7.1 Bei Abrufbestellungen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist alles bestellte Material zu übernehmen. Wird die Ware nicht in der vereinbarten Frist bezogen, so wird nach Verfall ohne Vorankündigung ausgeliefert.
7.2 Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Widerruf von Bestellungen behalten wir uns die Verrechnung der entstandenen Kosten vor.
8. Muster und Warenrücknahme
8.1 Muster werden in der Regel für höchstens 30 Tage zur Ver-fügung gestellt, wird innert dieser Zeit das Material nicht retourniert, so erfolgt automatisch eine Verrechnung. In jedem Fall werden Muster verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.
8.2 Eine Warenrücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung unter Anrechnung von Bearbeitungs- und Versandkosten (die mind. 10% des Verkaufspreises betragen). Artikel, die aufgrund einer Bestellung extra angefertigt oder speziell bestellt worden sind, können nicht zurückgenommen werden.
9. Lieferfristen
9.1 Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Ohne ein Ansetzen einer angemessenen Nachfrist kann ein Überschreiten des Liefertermins weder eine Haftung unsererseits noch eine Annullierung des Auftrages nach sich ziehen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teillieferungen geltend machen.
10. Reklamationen
10.1 Minder- oder Falschlieferung sowie etwelche Mängel kön-nen nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.
11. Garantie
11.1 Die Garantie beträgt 2 Jahre. Ausgeschlossen sind Verschleissteile wie unter anderem Batterien oder Akkus mit 6 Monaten Garantie. Die Garantie beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind.
11.2 Die Garantie beschränkt sich ausschliesslich auf die von uns gelieferten Produkte. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung wird ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten wie Transport, Demontage, Montage oder für andere Folgeschäden übernommen.
11.3 Keine Garantie wird für Material geleistet, an welchem Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
11.4 Eine Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Produkt der GIFAS-ELECTRIC GmbH verpackt franko zugestellt wird.
11.5 Die Garantie umfasst ausschliesslich Produktausfälle. So ist z.B. ein Lichtstromrückgang bei LED Modulen normal und somit nicht von der Garantie erfasst. Aufgrund des techni-schen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderungen des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED Bauteilen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
12. Nebenabreden
12.1 Andere Vereinbarungen als diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
13. Anwendbares Recht
13.1 Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Der Gerichtsstandort ist der Sitz der Firma in Rheineck, Schweiz. Sämtliche allfälligen Differenzen werden ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte des Kantons St. Gallen (Schweiz) entschieden.