RCD-Prüfungen
Richtig interpretieren und Fehlmeldungen vermeiden
Fehlerstromschutzschalter gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen elektrischer Anlagen. Dennoch führen falsche Prüfverfahren oder Fehlinterpretationen in der Praxis immer wieder zu unnötigen Beanstandungen. Ein genauer Blick auf die normativen Vorgaben schafft Klarheit.
Fehlerstromschutzschalter, auch RCDs genannt, sind ein zentrales Sicherheitselement in elektrischen Anlagen. In der Praxis wird jedoch immer wieder gemeldet, dass ein RCD angeblich defekt sei, weil er bei einer Prüfung nicht ausgelöst habe. Häufig zeigt sich jedoch, dass die Prüfung mit einem zu niedrigen Fehlerstrom durchgeführt oder das Auslöseverhalten falsch interpretiert wurde.
Die Anforderungen an Auslösestrom und Auslösezeit von RCDs sind in den Normen EN 61008, EN 62423 sowie der nationalen Umsetzung VDE 0664 definiert. Der Nennfehlerstrom IΔn, beispielsweise 30 mA oder 300 mA, stellt dabei keinen festen Auslösewert dar, sondern einen Bemessungswert mit definierten Toleranzen.
Normativ zulässig ist ein Auslösebereich zwischen 0,35×IΔn und 1,4×IΔn. Ein RCD Typ A darf unterhalb von 0,35×IΔn nicht auslösen und muss spätestens bei Überschreiten von 1,4×IΔn abschalten. Bei einem 30-mA-RCD Typ A bedeutet dies, dass ein Nichtauslösen bei einem Prüfstrom von rund 12 mA vollkommen normgerecht ist und nicht auf einen Defekt hinweist.
Auch bei der Auslösezeit sind es Grenzwerte und nicht um Sollzeiten. Für nicht zeitverzögerte Fehlerstromschutzschalter des Typs A gelten gemäss EN 61008 und EN 62423 maximale Auslösezeiten von 300 ms bei 1×IΔn, 150 ms bei 2×IΔn und 40 ms bei 5×IΔn.
Fehlmeldungen entstehen häufig durch ungeeignete Prüfverfahren oder falsch gewählte Einstellungen am Messgerät. Deshalb ist es entscheidend, den richtigen RCD-Typ einzustellen, die geltenden Grenzwerte zu kennen und die Messergebnisse fachgerecht zu interpretieren. So lassen sich Fehldiagnosen und unnötige Austauschmassnahmen vermeiden.
RCD-Prüfungstableau